Ab Montag, dem 27. Mai 2019, steht das ordnungswidrige Verhalten von Radfahrerinnen und Radfahrern im Fokus einer gemeinsamen Schwerpunktaktion der Berliner Ordnungsämter.
Diese Kontrollen sollen zur Steigerung der Sicherheit – insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen sowie für die Radfahrenden selbst – vor allem auf Gehwegen und in Fußgängerzonen beitragen. Zielstellung ist, für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme zu werben.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 2 Absatz 1 StVO) gibt vor, dass alle Fahrzeuge – dazu gehören auch Fahrräder – die Fahrbahn benutzen müssen. Daraus ergibt sich ein Verbot des Radfahrens auf allen Gehwegen, die ausschließlich für den Fußverkehr bestimmt sind. Diese Gehwege sollen aus Sicherheitsgründen den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten bleiben.
Ausnahmen gelten lediglich für Kinder. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit ihren Fahrrädern den Gehweg benutzen (Benutzungspflicht); ältere Kinder bis zum 10. vollendeten Lebensjahr können mit Rädern die Gehwege benutzen (Benutzungsmöglichkeit).
Nach Änderung des § 2 Absatz 5 StVO zum 14.12.2016 dürfen Rad fahrende Kinder bis zu ihrem vollendeten 8. Lebensjahr auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson über 16 Jahren auf dem Rad begleitet werden. In diesem Fall muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht genommen werden.
Fünf Tage-Schwerpunktaktion
Für die fünftägige Aktion wurden in jedem Bezirk jeweils Örtlichkeiten ausgesucht, die den Ordnungsämtern aufgrund der Erfahrungen und der Hinweise aus der Bevölkerung als besondere Schwerpunktbereiche bekannt sind.
Die bezirksübergreifende Auswertung dieser Aktion wird in der 23. KW veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf | 28.05.2019