Freitag, 04. April 2025
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Härtefallfonds des Landes Berlin und des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf

Kindergeld ist kein Taschengeld

Steigende Preise, Inflation und steigende Mieten und Nebenkosten belasten die Haushaltskassen. Schon kleine Ausfälle und verspätete Zahlungseingänge bringen oft große Not.

— Für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger bieten das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und das Land Berlin unterschiedliche Möglichkeiten, um Gelder für Härte- und Notfälle zu beantragen, die den Bürgerinnen und Bürgern offenstehen —

Über den Berliner Härtefallfonds Energieschulden können berlinweit von Energieschulden oder beispielsweise Energiesperren betroffene Bürgerinnen und Bürger einmalig Gelder beantragen. Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks Marzahn-Hellersdorf können auch direkt über das Bezirksamt Hilfen für Grenz- und Härtefälle beantragen wie z. B. Hilfen bei Versagung einmaliger Leistungen, bei Krankheit und Behinderung, Brille, Zahnersatz, Entschuldungen, Tierarztkosten etc. Ein formloser Antrag an das Amt für Soziales Marzahn-Hellersdorf, per E-Mail oder Brief, reicht hier aus. Notwendige Unterlagen werden nach Antragseingang entsprechend angefordert.

Informationen zur Antragsstellung und Unterstützung Berliner Härtefallfonds finden Interessierte auf www.service.berlin.de/dienstleistung/331644/.

Per E-Mail:
E-Mail: Soz-Rechtsstelle@ba-mh.berlin.de

Per Post:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Amt für Soziales
Soz RS 2
Riesaer Straße 94
12627 Berlin

Quelle: Pressemitteilung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vom 15.8.2023