Kommentar: Michael Springer
Die Wahl der neuen Schülersprecher wurde zum Medienereignis. Der 16-jährige Felix und der 15-jährige Florian „Flo“ vom Otto-Nagel-Gymnasium in Berlin-Biesdorf wollten unbedingt Schülersprecher werden, und organisierten sich prominente Unterstützung.
Auf Instagram wurde ein medialer Bypass zur Schülergemeinschaft gelegt und der beliebte Comedian Luke Mockridge um Unterstützung ersucht.
Mockridge sprang darauf an, und organisierte weitere Prominente wie Oliver Pocher, Vanessa Mai, Jürgen Vogel, Emilia Schüle und Kai Pflaume. Aj Ende der Social-Media-Aktion hatten über 100 Prominente ihre Unterstützung signalisiert, wie der TAGESSPIEGEL meldete.
Der Instagram-Clip erhielt über 400.000 Aufrufe – über 457 Mal mehr, als es überhaupt Schüler am Otto-Nagel-Gymnasium gibt. Im RBB24 wurde die Schülersprecherwahl wohlwollend betrachtet: „Flo und Felix werden uns alle in eine bessere Zukunft führen.“
Das zweitplatzierte Schüler-Trio bekam immerhin noch auf 29,5 Prozent der 875 Schülerstimmen.
Marzahn-Hellersdorfs Schulstadtrat Gordon Lemm (SPD) gratulierte: „Aus dem Wahlkampf an den Schulen halte ich mich gewöhnlich heraus, aber diese zwei haben den Vogel abgeschossen“, schrieb er bei Facebook.
Stadtrat Gordon Lemm hat in seiner Euphorie jedoch glatt als Schulstadtrat pädagogisch versagt, und seine Amtspflichten verletzt.
Ein Blick in den Leitfaden für Schülervertreter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hätte aufgeklärt, wie das nach dem im Berliner Schulgesetz verankerte Recht auf Mitbestimmung und die Mitwirkung von Eltern und Schülern (nicht Komikern und nicht Prominenten) umzusetzen ist.
Pädagogisch geboten ist ein Hinweis auf Artikel 38 I des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das die Prinzipien „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ für demokratische Wahlen fordert, die auch für eine Wahl auf Ebene einer Schülervertretung gelten müssen.
Die Unmittelbarkeit der Wahl, bedeutet, dass es zwischen den Wählern und den gewählten Kandidaten keine Wahlmänner oder andere Instanzen geben darf.
Art 38 GG spricht auch von einer freien Wahl, der Wähler muss die Möglichkeit haben, seine Stimme abseits von jeglichem Zwang und ohne irgendwelche unzulässigen Beeinflussungen abzugeben. Das beinhaltet sicherlich nicht nur, dass die Stimmabgabe selbst frei von diesen Beeinflussungen ist, sondern auch, dass das Urteil, dass die Wähler sich machen, einem freien und offenen Meinungsbildungsprozess entspringt.
Die Wahl der beiden Schülersprecher am Otto-Nagel-Gymnasium ist demnach zu beanstanden, und zu überprüfen.
Auch Schulstadtrat Gordon Lemm muss sich selbst prüfen:
„Was soll denn ein Lehrer jungen Menschen an Demokratie beibringen, wenn er nicht selber überzeugter Demokrat ist?“