Öffentliche Schwimmbäder gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und sind kommunale Pflichtaufgabe! In Marzahn-Hellersdorf wird die zum Freizeitforum Marzahn gehörende Schwimmhalle nicht von den Berliner Bäderbetrieben, sondern einem Regiebetrieb geführt. Die GSE gGmbH – Gesellschaft für StadtEntwicklung ist ein Treuhänder Berlins und betreibt das Bad im Auftrag für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf.
Die seit Oktober 2017 geschlossene Schwimmhalle wurde teilsaniert. Die gesamte Schwimmbadtechnik wurde erneuert. Der ursprüngliche Zeitplan, die Schwimmhalle noch im Herbst 2018 zu öffnen, musste verschoben werden, weil sich bauliche Verzögerungen ergaben, wie Miroslaw Filzek, Leiter des Freizeitforums Marzahn auf der Internetseite offen einräumte. Im Herbst 2018 kam eine weitere Hürde dazu: die Schwimmhalle konnte wegen Legionellen im Trinkwassersystem nicht geöffnet werden.
Kurz nach Eröffnung: erneute Schließung der Schwimmhalle
Am 21. März 2019 wurde die Schwimmhalle im Freizeitforum Marzahn nach langer Schließzeit wieder eröffnet werden. Doch offenbar gibt es Probleme beim Einstellen der neuen Schwimmbad- und Wasseraufbereitungstechnik.
In der Pressemitteilung des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf vom 05.04.2019 werden die Gründe der neuerlichen Schließung aufwändig erklärt:
„Während der Eröffnungsphase wurde festgestellt, dass die Wasserwerte in den Schwimmer-und Nichtschwimmerbecken sich jedoch so entwickeln, dass sie nicht den DIN Normen entsprachen. Der Wert des gebundenen – also mit Schmutzstoffen besetzten – Chlors ist bei Vollbelastung zu hoch.“
Hintergrund: Einhaltung strenger technischer Regeln und Regelwerke
Die 2012 neu gefasste Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ hat ein umfassendes und strenges technisches Regelwerk geschaffen. Ziel der Norm ist es, eine gute gleichbleibende Qualität des Beckenwassers bezüglich Hygiene, Sicherheit und Ästhetik in öffentlichen Bädern sicherzustellen, damit die Gesundheit der Badegäste nicht durch Krankheitserreger oder Desinfektionsnebenprodukte beeinträchtigt wird.
In der Norm wird festgelegt, wie das Wasser beschaffen sein muss und wie die Kontrolle der Wasserqualität durchzuführen ist. Für die Wasseraufbereitung werden erprobte Verfahrenskombinationen genannt, mit denen die geforderte Wasserqualität erreicht werden kann.
Überdies fordert das Infektionsschutzgesetz nach Paragraf 37 Absatz 3 die Überwachung von Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern durch das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter greifen auf die DIN 19643 zurück, wenn sie ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsauftrag nachkommen. Dieses Vorgehen verleiht der Norm aus Sicht der Gesundheitsvorsorge einen besonderen Stellenwert.
Die Chlordesinfektion erfordert eine genaue Dosierung im Wasser und eine funktionierende Belüftung. Der Grund: in mit Chlor desinfiziertem Beckenwasser können sich leichtflüchtige Desinfektionsnebenprodukte (z. B. Trihalogenmethane, Trichloramin) bilden. Diese entweichen aus dem Beckenwasser in die Luft der Schwimmhalle und reichern sich dort an. Deshalb muss auch die Lüftung funktionieren. Der Betreiber muss dazu die VDI-Richtlinie 2089 „Technische Gebäudeausrüstung in Schwimmbädern, Teil 1 Hallenbäder“ beachten. Der technische Einfahrbetrieb neuer Anlagentechnik erfordert daher viel Fingerspitzengefühl und praktische Einsatzerfahrungen bei der Justierung der Anlagen.
Schwierigkeiten beim Einfahrbetrieb und verzögerte Inbetriebnahme
Der Badbetreiber hat offenbar große Schwierigkeiten, die Schwimmbad-Technik in Griff zu bekommen. In der Presseerklärung wurde dies umschrieben:
„Es wurden umgehend alle möglichen Maßnahmen zu Regulierung der Wasserwerte eingeleitet. Derzeit arbeitet das gesamte technische Team sowie die beteiligten Firmen an der Verbesserung der Wasserqualität.
Alle ergriffenen Maßnahmen wurden ausschließlich durchgeführt, um den Badegästen einen einwandfreien und gesundheitsfördernden Badegenuss zu bieten.
Leider kann daher die am 6. April 2019 geplante offizielle Eröffnungsfeier nicht durchgeführt werden.
Publikum wird auf unbestimmte Zeit vertröstet
Der Badbetreiber vertröstet nun auf unbestimmte Zeit:
„Leider kann der neue Eröffnungstermin zur Zeit nicht bekannt gegeben werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beseitigung der Probleme bzw. der Neustart (Austausch des Beckenwassers und des Filtermaterials) einige Wochen dauern werden.
Die oben genannte Feier und die Eröffnungsangebote (Schwimmhallennutzung für 1 € und Nutzung der Sauna für 4 € werden verschoben bzw. entsprechend verlängert.
Der neue Eröffnungstermin wird in der Presse bekannt gegeben werden.“